Erklärung zur Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.gs-unterheimbach.de veröffentlichten Website der Gemeinde Bretzfeld. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.


Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 19.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte


Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.


Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1.Barriere:

Beschreibung: Einige Menüpunkte sind direkte Verlinkungen zu anderen Menüpunkten auf der Seite.


2.Barriere:

Beschreibung: Die Zustände von Haupt- und Unternavigation (sind Punkte geöffnet oder geschlossen) der Webseite sind aktuell noch nicht korrekt für Screenreader gekennzeichnet .


Unverhältnismäßige Belastung


Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF's und Word-Dokumente:


  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Grundschule Unterheimbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der GS Unterheimbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der GS Unterheimbach überarbeitet werden. Das Grundschule Unterheimbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.


Fehlen von leichter Sprache und Gebärdensprache:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Grundschule Unterheimbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 19.01.2023 erstellt und zuletzt am 19.01.2023 überprüft und aktualisiert.

 

Durchsetzungsverfahren


Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.


Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:


Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

0711 279-3360
E-Mail-Adresse:
poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Websites:https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
               
https://www.behindertenbeauftragter.de


Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


BITV - Feedback

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